Hersteller hochwertiger EBS sollten von Stromsteuervergünstigung profitierenDer bvse kritisiert die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzhofes, nachdem Unternehmen, die Ersatzbrennstoffe herstellen, im Gegensatz zur Gewinnung von Primärbrennstoffen (z.B. Kohleförderung), keine Steuervergünstigung im Rahmen des EEG beanspruchen können. Für das Urteil war die Klassifikation der Wirtschaftszweige maßgebend, die die Herstellung von EBS als Abfallbehandlung und nicht als Produktionsprozess einstuft. „Diese Klassifikation ist nicht mehr zeitgemäß, denn sie widerspricht der Entwicklung der Abfallwirtschaft zur Rohstoffwirtschaft. Sie ist daher dringend zu überarbeiten, fordert Matthias Einsele, Vorsitzender des bvse-Fachverbands Altholz und Ersatzbrennstoffe. Nach Auffassung des bvse besteht nun die Gefahr, dass das Urteil zu einer pauschalisierten Vorgehensweise der Hauptzollämter bei Anträgen für die Befreiung von der EEG-Umlage führt. „Ob eine Steuervergünstigung in Betracht komme, hänge aber stark vom Einzelfall ab und müsse individuell geprüft werden“, fordert bvse-Fachreferent Andreas Habel. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade solche Unternehmen von der Ausgleichsregelung ausgenommen sein sollen, die dem Anliegen des EEG und des Ressourcenschutzes in besonderer Weise dienen“, kritisiert Einsele die Entscheidung. „Die Recyclingwirtschaft setzt konsequent umweltpolitische Ziele um, wie sie zum Beispiel das Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung fordert, und muss daher auch von den Ausgleichsregelungen profitieren, statt zusätzlich belastet zu werden“, so der Fachverbandsvorsitzende weiter. Schließlich weisen hochwertige Ersatzbrennstoffe ähnliche Eigenschaften wie beispielsweise Kohle auf und finden genau in den gleichen Produktionsprozessen der Zementindustrie unmittelbar Verwendung. Allerdings mit dem Unterschied, dass sie dort im Drehrohrofen direkt die endlichen fossilen Energieträger ersetzen und so aktiv für Ressourcenschonung und die Einsparung von CO2 sorgen. „Gerade diese Form der energetischen Nutzung sekundärer Brennstoffe mit hohen Wirkungsgraden entspricht dem Ansinnen einer effizienten Rohstoffwirtschaft“, so Andreas Habel. Angesichts dessen sei es völlig unverständlich, dass die Aufbereiter hochwertiger Ersatzbrennstoffe gegenüber der umlagebefreiten Gewinnung primärer Energieträger einen immensen Wettbewerbsnachteil in Kauf nehmen müssten. Schließlich machen EEG-Umlage und Stromsteuer zusammen fünfzig Prozent der Gesamtstromkosten der Aufbereitung aus. Dieser Wettbewerbsnachteil erschwert die Situation der Aufbereiter zusätzlich, die ohnehin bereits im Wettbewerb um geeignete Inputmaterialien mit den gebührensubventionierten Müllverbrennungsanlagen zu kämpfen haben.
Quelle: Ersatzbrennstoffe bvse |