Deponie
Hausmüll oder der Restmüll bei Gewerbeabfällen darf seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr ohne Vorbehandlung abgelagert werden. Gesetzliche Grundlage ist die TA Siedlungsabfall und Abfallablagerungsverordnung. Nur noch durch Verbrennung oder mechanisch-biologische Anlagen vorbehandelter Restabfall darf auf einer Deponie abgelagert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Themenliste "Entsorgung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen".
Für die gefährlichen Abfälle, gibt es schon seit langem die Regelung, dass der Abfall nur in bestimmten Anlagen - nach entsprechender Vorbehandlung - deponiert werden dürfen ( TA Abfall).
Die Deponieverordnung
Die Anforderungen an Deponien sind streng geregelt. Seit 1999 gibt es die EG-Deponie Richtlinie, die durch die Entscheidung des Rates vom 19. Dezember 2002 konkretisiert wurde. Sie wurde mit der Deponie- verordnung, die am 1. August 2002 in Kraft getreten ist, in deutsches Recht umgesetzt.
Durch diese Gesetzgebung wird sichergestellt, dass auch langfristig keinerlei Beeinträchtigungen von Abfällen auf Deponien für Mensch und Umwelt ausgehen können. Das gilt sowohl für Hausmüll-, als auch besonders für Sonderabfalldeponien.
Die Deponieverwertungsverordnung
Abfälle werden in größerem Umfang bei der Errichtung, dem Betrieb und der Stilllegung von Deponien eingesetzt. Es gibt Vorstellungen einzelner Deponiebetreiber, in den nächsten Jahren bei der Deponiestilllegung große Abfallmengen zur Profilierung der Deponieoberfläche einzusetzen. Für diese Form der Verwertung gab es bisher keine rechtsverbindlichen bundeseinheitlichen Vorschriften. Um im Hinblick auf den Vollzug der Ablagerungsverordnung, also das Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle seit dem 1. Juni 2005, den Vollzugs- behörden und den Deponiebetreibern eindeutige Vorgaben zu setzen, wurde eine " Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage" verabschiedet. Sie ist am 1. September 2005 in Kraft getreten. Weitere Kurzinformationen zum Verordnungsinhalt erfahren Sie in der Hintergrundinformation.
Für Hausmüll gibt es 162 Deponien in Deutschland (Stand: Juni 2005).
Für die Deponierung (oberirdisch) von Sonderabfällen stehen 14 öffentlich zugängliche Anlagen zur Verfügung.
Dazu kommen 3 Untertagedeponien zur Ablagerung von Sonderabfällen, die weder auf oberirdischen Sonderabfalldeponien noch in Sonderabfallverbrennungsanlagen beseitigt werden können. Große Industriebetriebe verfügen über eigene Deponien.
Weitere Informationen: Statistiken und Grafiken zur Siedlungsabfallentsorgung in Deutschland 2006
Barrieren der oberirdischen Deponie (schematisch)